Schiedsperson und stellvertretende Schiedsperson
Ihre Aufgaben
Zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen besteht die Aufgabe der Schiedspersonen darin, Konfliktsituationen durch Verhandlungsgeschick aufzubrechen und Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art zu schlichten und durch Abschluss eines entsprechenden zu protokollierenden Vergleichs zu beenden. Die Schiedsperson wird in vielfältigen Bereichen tätig, z. B. Nachbarschaftsstreitigkeiten, bei der Beachtung der Hausordnung, Schmerzensgeld und sonstigen Schadenersatzansprüchen. Die Schiedspersonen werden darüber hinaus auch in Fällen von leichter Körperverletzung, Hausfriedensbruch, Beleidigung und Sachbeschädigung einbezogen.
Ihr Profil
Schiedspersonen müssen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Schiedsperson kann sein, wer die Fähigkeit zur Bekleidung von öffentlichen Ämtern besitzt. In das Amt darf berufen werden, wer als Berner Bürger das 30. Lebensjahr vollendet hat und nicht unter Betreuung steht.
Ihre Bewerbung
Für weitere Auskünfte steht Ihnen Herr Heibült, Tel.-Nr. 04406 941-300 oder E-Mail: m.heibuelt@gemeinde-berne.de, zur Verfügung.
Ihre Bewerbung (elektronisch bitte nur im PDF-Format, ansonsten bitte ohne Bewerbungsmappe) richten Sie bitte unter Angabe des Stichwortes „Schiedsperson“ bis zum 04.12.2020 an die
Gemeinde Berne, Der Bürgermeister, Am Breithof 6, 27804 Berne.
Weitere Informationen
Schiedspersonen sind ehrenamtlich tätig. Die Schiedsperson / stellvertretende Schiedsperson wird für die Dauer von 5 Jahren von der Gemeindevertretung gewählt. Die gewählten Personen bedürfen dann der Bestätigung durch den Direktor / die Direktorin des Amtsgerichts.